Betriebshaftpflicht für Land-/Forstwirtschaft und Weinbaubetriebe

Laut Gesetz haften Sie für schuldhaft verursachte Schäden, die sich aus Ihrer landwirt­schaft­lichen Tätigkeit ergeben, in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen.

Dabei kann es auch mal um richtig große Schadensummen gehen.

Solche Haftpflichtschäden können Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen und somit sehr schnell Ihre Existenz gefährden.

Als Landwirt haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre betriebliche oder gewerbliche Tätigkeit verursacht werden. Auch für die Fehler Ihrer Angestellten oder Hilfskräfte müssen Sie mit Ihren Vermögen einstehen.

Ebenso haften Sie für Umweltschäden, die durch den Betrieb oder Besitz umwelt­schädlicher Anlagen (z.B. Öltank, Biogasanlagen) entstanden sind.
Bei Umweltschäden spielt es keine Rolle, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Es genügt der Umstand, dass Sie der Betreiber einer solchen Anlage sind.

Die Schadenursachen können vielfältig sein: Wenn beispielsweise die zum Hof gehörenden Tiere ausbrechen und einen Verkehrsunfall verursachen oder auf den benachbarten Feldern einen Flurschaden anrichten, müssen Sie in voller Höhe haften.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Frage der Haftung und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.
Sind die Ansprüche gegen Sie unberechtigt, werden sie abgewehrt.

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