Kleine Ursache - große Auswirkung

1 Liter Heizöl verunreinigt bis zu 1 Million Liter Trinkwasser – das kann teuer werden!

§ 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sieht vor, dass der Inhaber eines Öltanks oder einer anderen Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt haftet.

Ob der Tankbesitzer zum Auslaufen des Tanks beigetragen hat oder ob die Schuld hierfür zum Beispiel beim Hersteller oder Installateur des Tanks liegt, spielt keine Rolle. Es kommt alleine darauf an, dass das Öl aus der Anlage in ein Gewässer gelangt ist und einen Schaden verursacht hat.

Welche Kernleistungen bietet die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Befriedigung berechtigter Ansprüche eines Geschädigten

Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, – wenn nötig vor Gericht

Welche Besonderheiten gibt es?

Die Deckung kann zusätzlich zu einer Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Einige Versicherer bieten im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung sehr umfangreichen Versicherungsschutz. Unter Umständen ist die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung hier bereits beinhaltet.

Kosten für behördlich angeordnete Rettungsmaßnahmen sind mitversichert.

Eigenschäden sind mitversichert (bis auf den Heizöltank selbst).

Möglicher Schadenfall:

Der im Boden liegende Tank für die Ölheizung Ihres Hauses leckt, das Öl versickert im Boden. Das kontaminierte Erdreich muss abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert oder vernichtet werden.

Ein Kellertank leckt. Durch kaum sichtbare Risse im Mauerwerk, der Bodenplatte  sickert Öl ins Erdreich. Teile Ihres Gebäudes müssen abgerissen, entsorgt werden.

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