Jagdhaftpflicht

Ohne Jagd-Haftpflichtversicherung kein Jagd-Schein

Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger zur Lösung seines Jagd-Scheines bei der Jagdbehörde vorweisen muss.

In Deutschland gibt es diverse Anbieter von Jagdhaftpflichtversicherungen.

Es ist uns besonders wichtig, Ihnen den notwendigen, umfassenden und speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz zu bieten.

Welche Kernleistungen bietet eine Jagd-Haftpflichtversicherung?

  • Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Befriedigung berechtigter
    Ansprüche von Geschädigten
  • Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen wenn nötig vor Gericht

Welche Besonderheiten gibt es?

Achten Sie bei der Auswahl des Versicherungsschutzes auf eine ausreichende Deckungssumme und ein gutes Deckungskonzept.

Mitversichert sind bei einem guten Deckungskonzept:

  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
  • Die Haftung, aus unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Halten und Gebrauch von bis zu drei Jagdhunden und Beizvögeln
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z.B. Ihre Ehefrau oder Kinder)
  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Gatterwild, Rabenvögeln und Kormoranen sowie von Kaninchen, Tauben und anderem Wild in befriedeten Bezirken
  • Nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Weiterhin mitversichert sind:

  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger bei Schussverletzungen
  • Abhandenkommen fremder Sachen
  • Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret (Produktrisiko)
  • Versicherungsschutz für Forderungsausfälle
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung (Jedoch verlangen einige Jägerreiseländer den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort)

Mögliche Schadenfälle:

  • Ein baufälliger Hochsitz stürzt ein. Dabei wir ein Dritter verletzt.
  • Ihr Jagdhund verletzt oder tötet ein anderes Tier, oder verursacht einen Verkehrsunfall.
  • Durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe werden Personen verletzt, oder ein Sachschaden herbeiführt.

Kontakt aufnehmen